Quelle: Reichenhaller Tagblatt vom 22.07.2020

Liebe Patienten!

Lassen Sie uns gemeinsam die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen!

Wir bitten alle Patienten, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben und / oder die folgenden Symptome aufweisen, nur telefonisch mit uns in Kontakt zu treten, um das weitere Vorgehen zu besprechen:
– Husten
– Fieber
– Schüttelfrost
– Halsschmerzen und / oder Atemnot!

08651-65266

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Praxisteam Dr. Sandra Böttcher

Die Kosten einer Erstuntersuchung zur Einstufung nach IOTN (Grad 1 bis 5) vor Behandlungsbeginn liegen bei 50,- €. Bei einer nachfolgenden Behandlung wird dieser Preis verrechnet.
Wird bei Ihrem Kind IOTN Grad 4 oder 5 festgestellt, muss die Behandlung noch vor dem Beginn von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden.
Für die sog. „interzeptive Behandlung“ (vor dem 10. Lebensjahr und bei IOTN 4 oder 5) nach § 153a ASVG werden je nach Aufwand zwischen 1.190,- und 1.980,- € berechnet.
Für Jugendliche mit IOTN 4 oder 5 nach § 153a ASVG liegen die Kosten bei festsitzenden Apparaturen zwischen 5.070,- und 5.940,- €. Hier werden üblicherweise Jahreshonorarnoten erstellt oder auch Ratenzahlungen akzeptiert.
Die Höhe der Refundierung seitens der Krankenversicherung ist variabel. Genauere Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Liebe Patienten,

seit 01.10.2014 habe ich die Ordination von Frau Dr. Gerlich vollständig übernommen. Die kieferorthopädische Behandlung wird in optimaler Qualität nach dem Prinzip der Ganzheitlichkeit weitergeführt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Ihre Dr. Sandra Böttcher